Gute Argumente und klare Kante gegen die Einführung einer Leerstandssteuer in Landau

Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler hatten sich eindeutig gegen eine Abgabe für leerstehende Immobilien in Landau ausgesprochen, die Ende September 2023 beschlossen werden sollte. Sie führten gute Argumente an. Dennoch hielten der CDU-Oberbürgermeister Dominik Geißler und die Grünen bis zuletzt an ihren umstrittenen Plänen fest - scheiterten aber an einer Ratsmehrheit gegen die Einführung der Leerstandssteuer.

Screenshots: Sat 1, SWR-Fernsehen, Foto: Friedberg / AdobeStock

Die Diskussion um die geplante Einführung einer Leerstandssteuer in Landau schlug hohe Wellen. Die geplante Abgabe verunsicherte und verärgerte viele Immobilieneigentümer. Dennoch hielt der CDU-Oberbürgermeister Dominik Geißler bis zuletzt an der umstrittenen Abgabe fest, die ursprünglich von den Grünen vorgeschlagen wurde. Sie sollte vom Stadtrat am 26. September beschlossen werden. Doch in dessen Sitzung fand sich in der Diskussion (glücklicherweise) keine Mehrheit für den Vorschlag. Bis zuletzt hatte Haus & Grund versucht, die Verantwortlichen – allen voran Landaus ersten Bürger – mit guten Argumenten zur Vernunft zu bringen - was Geißler anbelangt leider ohne Erfolg. Aber ganz sicher hatten die lautstarke Kritik der Eigentümerschutz-Gemeinschaft und deren Argumentation Einfluss auf die Meinungsbildung im Stadtrat. Nun bleibt die Hoffnung, dass die Leerstandssteuer endgültig vom Tisch ist.

Ein echter Erlös oder nur mehr Bürokratie?

Landau wäre die erste Stadt in Deutschland, die eine solche Steuer in Höhe von 1 bis 3 Prozent des Immobilienwerts für leerstehende Immobilien einführen würde. Die Steuer, da haben die Grünen gerechnet, könnte 3,5 Millionen Euro in die Stadtkasse spülen. Diese Rechnung dürfte nach Einschätzungen von Rainer Brüderle, dem Präsidenten des Bunds der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz, nicht aufgehen. „Voraussetzung für eine Leerstandssteuer wäre der Aufbau einer neuen Bürokratie zur regelmäßigen Erfassung des Leerstands“, beklagte er. Die Einführung einer solchen Abgabe in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Immobilienwerts würde zudem eine regelmäßige Wertschätzung der betroffenen Immobilien nötig machen, was weitere Kosten für die Kommune (mitsamt Rechtsstreitigkeiten) verursache. Brüderle stellte sich und den Veranwtortlichen darum die Frage: „Bliebe da für Städte und Gemeinden unter dem Strich wirklich Geld übrig oder wäre das vielmehr eine gewaltige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für gelangweilte Sachbearbeiter?“

Freiwilliger Leerstand meist nicht ohne Grund

Abgesehen von der fraglichen Ausbeute einer Steuer sprechen auch die gravierenden Auswirkungen für betroffene Eigentümer gegen die Einführung der neuen Abgabe. Auf diesen Punkt wies Christian Burgard als Vorsitzender von Haus & Grund Landau (u.a. bei seinem TV-Auftritt bei Sat 1, Screenshot oben links) mit Nachdruck hin. „Eigentümer lassen eine Immobilie in der Regel nicht freiwillig ohne Grund leer stehen“, betonte er.

Passend dazu erläuterte auch Fachmann Reiner Braun vom Institut Empirica jüngst im SWR-Fernsehen, dass es sehr verschiedene Gründe dafür gibt, warum Wohnungen leerstehen. „Da hilft auch keine Leerstandssteuer“, war er überzeugt. Zwangsmaßnahmen greifen laut Braun meist zu kurz. „Die meisten Vermieter wollen ja vermieten und Geld verdienen“, argumentierte er. Besser als eine neue Steuer sei es, erst mal mit den Menschen zu reden.

Der Meinung ist auch der Landauer CDU-Vorsitzende Oliver Blanz, der Ende August zum Thema Leerstand sagte: „Ich hoffe, dass die Stadt gemeinsam mit den betroffenen Eigentümern ins Gespräch kommt und man gemeinsam eine Lösung finden kann. Eine pauschale Steuer für alle leerstehenden Objekte, ohne die Hintergründe zu kennen, fände ich nicht zielführend.“

Burgards Erfahrung nach steckt hinter leerstehenden Immobilien meist keine böse Absicht. Überhaupt einen geeigneten (und zuverlässigen) Mieter zu finden, ist oft gar nicht so einfach. Zudem habe längst nicht jeder Eigentümer die nötigen Mittel, um alte Wohnungen so herzurichten, dass sie wieder bewohnbar und vermietbar seien. Und außerdem sei durchaus nachvollziehbar, wenn etwa ein Eigentümer nach langwierigen Rechtstreitigkeiten mit Mietnomaden und einem Schaden von mehreren tausend Euro die Lust am Vermieten – zumindest vorerst – verliert.

Mehrbelastung „absolut unverhältnismäßig“

„Diesen Eigentümer, der quasi schon gestraft wurden, noch einmal zu bestrafen, halte ich für falsch“, argumentierte er. Auch Brüderle bezeichnete die finanziellen Mehrbelastungen – mitten in der Krise und bei steigenden Grundsteuerberlastungen – als „absolut unverhältnismäßig“.

Sehr umstritten ist ohnehin, ob eine Steuer überhaupt als Mittel zur Bekämpfung von Leerstand geeignet ist. Haus & Grund Landau ist überzeugt, dass sie nicht zum gewünschten Erfolg führen wird. „Im Ergebnis bringt das Null und Nichts. Wer vermieten kann, macht das – und wenn nicht, dann gibt es die erwähnten handfeste Gründe. Im schlimmsten Fall werden solche Abgaben dann gezahlt – ohne dass die Wohnung auf den Markt kommt.

„Leerstandssteuer ist eine einzige Mogelpackung“

Unterstützung für den Ortsverein kommt vom Landesverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Dessen Verbandsdirektor Ralf Schönfeld sprach sich (u.a. im SWR-Fernsehen, Screenshot oben rechts) klar gegen die drohende Zwangsmaßnahme aus. „Die Leerstandssteuer ist eine einzige Mogelpackung. Sollen damit jene getroffen werden, die angeblich Eigentum horten und damit spekulieren, dann müssten eigentlich viele Ausnahmen geschaffen werden, um nicht auch die zu treffen, die triftige Gründe haben, weshalb ihre Wohnung oder ihr Haus temporär nicht bewohnt ist“, kritisierte er. Noch sei Zeit, dieses Bürokratiemonster zu stoppen, mit dem kein einziger Wohnraum zusätzlich zur Verfügung stehen werde, wandte er sich Mitte September an Landaus CDU-Oberbürgermeister.

Der hielt allerdings wie die Grünen uneingeschränkt am Vorhaben fest, die Leerstandssteuer in der Ratssitzung Ende September zu beschließen. Dazu kam es nicht. Für den Fall, dass der Rat dem Vorschlag zugestimmt hätte, hatte Schönfeld vorsichtshalber angekündigt, dass der Verband dann prüfen wolle, ob er mit rechtlichen Mittel gegen die neue Abgabe vorgehen werde.

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