Corona erhöht die Gefahr durch Legionellen
Trinkwasserleitungen auch in leerstehenden Einheiten regelmäßig spülen
Experte für Trinkwasserhygiene: Klempnermeister Andreas Adel. |
Zahlreiche Geschäfte und Gewerbeeinheiten waren bzw. sind infolge der Corona-Pandemie geschlossen. Nun mehren sich die Warnungen vor einer anderen unsichtbaren Gefahr: der Infektion durch Legionellen. Denn in den nicht genutzten Geschäftsräumen stehen natürlich auch Trinkwasserleitungen still.
„Wenn über mehrere Tage oder Wochen hinweg kein Wasser aus den Leitungen entnommen wird, können Legionellen zu einer ernsten Gesundheitsgefahr werden“, sagt etwa Klempnermeister Andreas Adel, Partnerbetrieb von Haus & Grund Landau.
Hinzu kommt: Der Friseur, die Kosmetikerin oder der Florist im Erdgeschoss sind bei der Warmwasserversorgung oft am selben System angeschlossen. Durch Stagnation können innerhalb weniger Tage Legionellen entstehen, die sich dann durch die Zirkulation und den gemeinsamen Boiler im gesamten Gebäude verteilen, erklärt Adel.
Legionellen können schwere Lungenentzündungen hervorrufen. Die Bakterien sind natürlicher Wasserbestandteil und in geringer Anzahl ungefährlich, können sich aber in Wasserleitungen stark vermehren und diese gesundheitsgefährdend verkeimen.
Hiergegen beugt ein ausreichender Wasseraustausch vor. Der Experte für Trinkwasserhygiene Adel rät daher: „Jeder, der die Verantwortung für einen Gebäudeteil trägt – ob nun Mieter oder Geschäftsinhaber –, sollte in den leerstehenden Räumen alle Leitungen regelmäßig, also mindestens alle 72 Stunden, spülen, um andere nicht zu gefährden.“
Vor der Gefahr warnt auch der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland). „Die Trinkwasserverordnung verlangt zwar keine Untersuchung auf Keime und Legionellen, wenn ein Objekt wochenlang geschlossen war und es dementsprechend wenig Zirkulation im Wassersystem gab. Um aber nach der Corona-Pandemie eine Welle von Legionelleninfektionen zu verhindern, raten wir dringend dazu, die Wasserleitungen gegebenenfalls auch mikrobiologisch untersuchen zu lassen“, betont VDIV Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Bei Installationen in Gebäuden, die länger als sieben Tage stillgelegt waren, ist laut Norm DIN EN 806-5 das Wasser nach Inbetriebnahme an allen Entnahmestellen vollständig zu erneuern. „Wichtig ist hierbei, mehrere Wasserhähne gleichzeitig zu öffnen, damit das Wasser mit ausreichend Druck durch die Verteilleitungen fließt”, erläutert Kaßler. Das abgestandene Trinkwasser muss so lange ablaufen, bis das Wasser klar und kühl ist.